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   OVG Berlin-Brandenburg, 29.08.2005 - 4 S 32.05   

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https://dejure.org/2005,23220
OVG Berlin-Brandenburg, 29.08.2005 - 4 S 32.05 (https://dejure.org/2005,23220)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29.08.2005 - 4 S 32.05 (https://dejure.org/2005,23220)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29. August 2005 - 4 S 32.05 (https://dejure.org/2005,23220)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erhebung eines außerordentlichen Rechtsbehelfs; Notwendigkeit der Postulationsfähigkeit im Beschwerdeverfahren vor dem Oberlandesgericht; Rechtsschutzbedürfnis für eine Gegenvorstellung

  • Judicialis
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 22.01.1998 - 2 C 8.97

    Einstellung als Beamter auf Probe, Zusage der Freihaltung einer freigewordenen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.08.2005 - 4 S 32.05
    Abgesehen davon, dass die Antragstellerin nur eine ihres Erachtens unrichtige Interpretation des im Beschluss abgehandelten Urteils des BVerwG (BVerwGE 106, 129 ff.) als Missachten ihrer auf jenes Urteil bezogenen früheren Darlegungen ausgeben will, dass sie damit das Gehörsprinzip verkennt (zumal selbst das Nicht-Eingehen auf jedes Vortragsdetail nicht per se indiziert, die Argumentation sei nicht zur Kenntnis genommen, nicht geprüft worden), hätte sich ein etwa doch zu bejahendes, die Wertung des Anordnungsgrundes betreffendes Defizit nicht wie erforderlich (Aspekt: Änderung der Sachentscheidung) auswirken können (vgl. jetzt § 152 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VwGO), wäre nicht "entscheidungserheblich...".
  • BVerwG, 07.08.2001 - 2 VR 1.01

    Erprobung auf höher bewertetem Dienstposten; Erprobungszeit -; Konkurrentenstreit

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.08.2005 - 4 S 32.05
    Mangels konkreter Bemessungsaspekte ist der sog. Auffangwert (§ 13 Abs. 1 Satz 2 GKG a.F.), wegen der nur vorläufig erstrebten Regelung halbiert, anzusetzen (vgl. BVerwG Beschluss vom 7. August 2001 2 VR 1.01 [soweit publiziert nicht mit abgedruckt]; Senatsbeschluss vom 8. Juli 2005 OVG 4 L 25.05).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.02.2003 - 12 S 2657/02

    Gegenvorstellung - Vertretungszwang

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.08.2005 - 4 S 32.05
    Jedenfalls unterliegt die Gegenvorstellung gegen einen Sachbeschluss des Oberverwaltungsgerichts (zum neuen Institut Anhörungsrüge explicit § 152 a Abs. 2 Satz 5 VwGO) dem sog. Vertretungszwang (§ 67 Abs. 1 VwGO; wie hier u.a. VGH Mannheim NVwZ-RR 2003, 692 f. VGH München BayVBl 1999 445 f., Happ in Eyermann, VwGO 11. Aufl. 2000 § 124 Rdnr. 8, Kopp/Schenke, VwGO 14. Aufl. 2005 § 67 Rdnr. 15 und vor § 124 Rdnr. 11/12, a.A. jedoch etwa Bader in ders., VwGO 3. Aufl. 2005 § 67 Rdnr. 18 sowie Meyer-Ladewig/Rudisile in Schoch pp., VwGO vor § 124 Rdnr. 20) und ist die Beschwerdeführerin bzw. Antragstellerin insoweit nicht vertreten.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.11.2007 - 2 E 11099/07

    Streitwertbemessung; Beamtenrecht; Konkurrenteneilverfahren

    Entgegen der Judikatur einiger Obergerichte (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16. Juli 2007 - 4 S 1163/07 - BayVGH, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 3 CE 07.807 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. August 2005 -4 S 32.05 - OVG Bremen, Beschluss vom 16. März 2007 - 2 B 286/06 - HessVGH, Beschluss vom 28. März 2007 - 1 TG 27/07 - OVG NRW, Beschluss vom 17. Oktober 2006 - 6 E 586/06 - sämtlich veröffentlicht in Juris) hält der Senat an seiner ständigen Rechtsprechung (zuletzt Beschluss vom 19. November 2007 - 2 B 11028/07.OVG -) fest, nach der sich der Streitwert in beamtenrechtlichen Konkurrentenverfahren auf der Grundlage des § 52 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 GKG bemisst.
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